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   VG Stuttgart, 09.06.2005 - 11 K 1139/04   

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VG Stuttgart, 09.06.2005 - 11 K 1139/04 (https://dejure.org/2005,26635)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 09.06.2005 - 11 K 1139/04 (https://dejure.org/2005,26635)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 09. Juni 2005 - 11 K 1139/04 (https://dejure.org/2005,26635)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Frage der deutschen Staatsangehörigkeit im Fall eines nichtehelich geborenen, später legitimierten Kindes einer in die Sowjetunion zurückgekehrten Mutter aus der Ukraine.

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 11.11.2003 - 1 C 35.02

    Aufnahme; Aufnahmebescheid; Deutschen-Status; Deutscher ohne deutsche

    Auszug aus VG Stuttgart, 09.06.2005 - 11 K 1139/04
    41 Mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 11.11.2003 - 1 C 35/02 -, BVerwGE 119, 172 = DVBl. 2004, 711 = NVwZ 2004, 998) ist geklärt, dass ein deutscher Volkszugehöriger, der vor Inkrafttreten des Grundgesetzes in das Gebiet des Deutschen Reiches nach dem Stand vom 31.12.1937 geflohen ist - wie hier die Mutter des Klägers - nicht die Rechtsstellung eines Statusdeutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG erworben hat, wenn er sich dort am 24.05.1949 nicht mehr aufhielt, wobei es unerheblich ist, ob der Aufenthalt in diesem Gebiet freiwillig (Heimkehr) oder unfreiwillig ("Repatriierung") geendet hat.

    "Aufnahme finden" setzt voraus, dass der Betroffene mit dem Zuzug einen ständigen Aufenthalt im Bundesgebiet erstrebt und aufgrund eines Tätigwerdens oder sonstigen Verhaltens der Behörden der Schluss gerechtfertigt ist, dass ihm die Aufnahme nicht verweigert wird (st.Rspr. des BVerwG, vgl. Urteil vom 11.11.2003 a.a.O.; Urteil vom 12.05.1992 - 1 C 37.90 -, BVerwGE 90, 181).

  • BVerwG, 15.03.1994 - 9 C 340.93

    Staatsangehörigkeit - Deutsche Volksliste

    Auszug aus VG Stuttgart, 09.06.2005 - 11 K 1139/04
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 15.03.1994 - 9 C 340/93 -, BVerwGE 95, 225 = DVBl. 1994, 924), der sich der Einzelrichter anschließt, bestimmt grundsätzlich jeder Staat selbst vorbehaltlich der allgemein anerkannten Regeln des Völkerrechts, welchen Personen er seine Staatsangehörigkeit verleiht.

    Dies stellt den entscheidenden Unterschied etwa zum Anwendungsbereich des § 1 Abs. 1 lit. d) StAngRegG dar (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.03.1994, a.a.O.).

  • BVerfG, 28.05.1952 - 1 BvR 213/51

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung der Deutschen

    Auszug aus VG Stuttgart, 09.06.2005 - 11 K 1139/04
    Soweit etwa das Bundesverfassungsgericht in der Vergangenheit (Urteil vom 28.05.1952 - 1 BvR 213/51 -, BVerfGE 1, 322) § 1 Abs. 1 StAngRegG (scheinbar ohne Einschränkung) für mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt hat, wird aus der hierzu ergangenen Begründung aber deutlich, dass dort die hier dargelegte Rechtsauffassung ausdrücklich gestützt wird.
  • BVerwG, 29.07.2004 - 5 C 65.03

    Berufung, Bindung an Zulassung der -; Bindung an die Zulassung der Berufung durch

    Auszug aus VG Stuttgart, 09.06.2005 - 11 K 1139/04
    Wenn der Einzelrichter aber bei grundsätzlicher Bedeutung nicht zurückübertragen muss, sondern kann, lässt das Gesetz die Entscheidung des Einzelrichters selbst in Fällen von grundsätzlicher Bedeutung zu (BVerwG, Urt. v. 29.07.2004 - 5 C 65/03 -, NVwZ 2005, 98-99).
  • BVerwG, 12.05.1992 - 1 C 37.90

    Berichtigung des Urteils wegen offenbarer Unrichtigkeit

    Auszug aus VG Stuttgart, 09.06.2005 - 11 K 1139/04
    "Aufnahme finden" setzt voraus, dass der Betroffene mit dem Zuzug einen ständigen Aufenthalt im Bundesgebiet erstrebt und aufgrund eines Tätigwerdens oder sonstigen Verhaltens der Behörden der Schluss gerechtfertigt ist, dass ihm die Aufnahme nicht verweigert wird (st.Rspr. des BVerwG, vgl. Urteil vom 11.11.2003 a.a.O.; Urteil vom 12.05.1992 - 1 C 37.90 -, BVerwGE 90, 181).
  • BGH, 08.06.1983 - IVb ZB 637/80

    Ehelich werden eines Kindes durch die Eheschließung seiner Eltern - Festlegung

    Auszug aus VG Stuttgart, 09.06.2005 - 11 K 1139/04
    Der Einzelrichter hält insoweit an seiner, den Beteiligten bekannten, Rechtsprechung (Urteil vom 05.03.1997 - 7 K 4077/95 -, StAZ 1997 S. 346), trotz der vereinzelt hieran geübten Kritik (VG Karlsruhe, Urteil vom 10.09.2003 - 11 K 3824/02 -, unter Verweis auf eine ältere Rechtsprechung des BGH, Beschluss vom 08.06.1983 - IV b ZB 637/80 -, FamRZ 1983, 878 = NJW 1984, 562) fest, wonach § 17 Nr. 5 RuStAG a.F. wegen Verstoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 2 GG mit dem 01.04.1953 (vgl. Art. 117 Abs. 1 GG), also noch vor der Eheschließung der Eltern des Klägers, unwirksam geworden ist.
  • VG Karlsruhe, 10.09.2003 - 11 K 3824/02

    Erwerb und Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit

    Auszug aus VG Stuttgart, 09.06.2005 - 11 K 1139/04
    Der Einzelrichter hält insoweit an seiner, den Beteiligten bekannten, Rechtsprechung (Urteil vom 05.03.1997 - 7 K 4077/95 -, StAZ 1997 S. 346), trotz der vereinzelt hieran geübten Kritik (VG Karlsruhe, Urteil vom 10.09.2003 - 11 K 3824/02 -, unter Verweis auf eine ältere Rechtsprechung des BGH, Beschluss vom 08.06.1983 - IV b ZB 637/80 -, FamRZ 1983, 878 = NJW 1984, 562) fest, wonach § 17 Nr. 5 RuStAG a.F. wegen Verstoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 2 GG mit dem 01.04.1953 (vgl. Art. 117 Abs. 1 GG), also noch vor der Eheschließung der Eltern des Klägers, unwirksam geworden ist.
  • VG Osnabrück, 23.08.1995 - 6 A 612/94

    Erklärung über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit; Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus VG Stuttgart, 09.06.2005 - 11 K 1139/04
    Im Übrigen dürfte § 17 Nr. 5 RuStAG a.F., worauf das VG Osnabrück - allerdings zu Nr. 6 dieser Vorschrift - hinweist (Urteil vom 23.08.1995 - 6 A 612/94 -, NVwZ-RR 1996, 298) -, schon wegen Verstoßes gegen die aus Art. 6 GG folgende Eheschließungsfreiheit bereits mit Inkrafttreten des Grundgesetzes und nicht erst mit Ablauf des 31.03.1953 außer Kraft getreten sein.
  • VG Stuttgart, 05.03.1997 - 7 K 4077/95
    Auszug aus VG Stuttgart, 09.06.2005 - 11 K 1139/04
    Der Einzelrichter hält insoweit an seiner, den Beteiligten bekannten, Rechtsprechung (Urteil vom 05.03.1997 - 7 K 4077/95 -, StAZ 1997 S. 346), trotz der vereinzelt hieran geübten Kritik (VG Karlsruhe, Urteil vom 10.09.2003 - 11 K 3824/02 -, unter Verweis auf eine ältere Rechtsprechung des BGH, Beschluss vom 08.06.1983 - IV b ZB 637/80 -, FamRZ 1983, 878 = NJW 1984, 562) fest, wonach § 17 Nr. 5 RuStAG a.F. wegen Verstoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 2 GG mit dem 01.04.1953 (vgl. Art. 117 Abs. 1 GG), also noch vor der Eheschließung der Eltern des Klägers, unwirksam geworden ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2022 - 19 A 1439/20

    Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit eines ukrainischen

    VG Köln, Urteile vom 1. September 2004 - 10 K 4538/03 -, juris, Rn. 17, und - 10 K 6574/03 -, n. v., S. 6 des Urteils; Hoffmann, Völkerrechtliche Vorgaben für die Verleihung der Staatsangehörigkeit, Tübingen 2022, S. 290 (allgemein zu den Sammeleinbürgerungen nach § 1 Abs. 1 des 1. StAngRegG); a. A. VG Stuttgart, Urteile vom 23. Juli 2008 - 11 K 4247/07 -, juris, Rn. 41 ("von der (ehemaligen) Sowjetunion rechtmäßig als ihre Staatsangehörigen in Anspruch genommen"), und vom 9. Juni 2005 - 11 K 1139/04 -, juris, Rn. 34; offen gelassen von BVerwG, Urteil vom 27. Juli 2006, a. a. O., Rn. 13.
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